Holzbaracken sind einfacher Standard

Am 12. September 1941 stellt das Unternehmen Tittel & Krüger, denen auch die Sternwollspinnerei in Hamburg-Bahrenfeld gehört, einen Antrag auf Errichtung von drei Baracken zur Unterbringung von 50 „ausländischen Arbeitern“. Die Deutsche Arbeitsfront bestätigt am 15. September 1941 den Auftrag vom Bau von Holzbaracken.

Zu klären sei noch der Standort der drei Holzbaracken und dessen Sicherheit. Sie sollen auf dem Betriebsgelände stehen, aber sie unbedingt beaufsichtigt werden, was nichts anders bedeutete als ein bewachtes Lager. „Die luftschutzmäßige Unterbringung der Lagerinsassen erfolgt in den ausreichend vorhandenen Werkschutzlufträumen“, in der Nähe der Baracken.

Am 18. Oktober 1941 wird die baupolizeiliche Genehmigung für drei Typenbaracken vom R.A.D. erteilt und ans Arbeitsamt weitergeleitet.

Es waren Menschen, die aus ihrer Heimat verschleppt worden oder vonden Nazis als Gefangene nach Deutschland zur Arbeit gezwungen wurden.

Am 20. November 1941 erfolgt die Genehmigung zur Aufstellung von drei Baracken für Zwangsarbeiter.

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